So würden wir handeln, wenn wir Gott als unseren himmlischen Vater wahrgenommen haben und eben nicht als unpersönlichen Richter und strengen Arm des Gesetzes. Dann haben wir die väterliche Vergebung, weil die richterliche Vergebung ja bereits stattgefunden hat. Die richterliche Vergebung ist eine einmalige Angelegenheit, die nicht mehr wiederholt werden muss, wenn sie einmal in Wahrheit und Klarheit vollzogen wurde. Die väterliche Vergebung begleitet uns unser ganzes Leben lang. Diese Unterscheidung und selige Praxis wird auch deutlich in Johannes 13, 8-10: „Da kommt er zu Simon Petrus, und dieser spricht zu ihm: Herr, du wäschst mir die Füße? Jesus antwortete und sprach zu ihm: Was ich tue, verstehst du jetzt nicht; du wirst es aber danach erkennen. Petrus spricht zu ihm: Auf keinen Fall sollst du mir die Füße waschen! Jesus antwortete ihm: Wenn ich dich nicht wasche, so hast du keine Gemeinschaft mit mir. Simon Petrus spricht zu ihm: Herr, nicht nur meine Füße, sondern auch die Hände und das Haupt! Jesus spricht zu ihm: Wer gebadet ist, hat es nicht nötig, gewaschen zu werden, ausgenommen die Füße, sondern er ist ganz rein. Und ihr seid rein, aber nicht alle“. Judas Iskariot, den Jesus hier mit dem letzten Satz meinte, hatte die richterliche und juristische Vergebung nicht, weil er keinen Erlöser suchte, sondern nur einen Lehrer, den er dann auch noch verriet.
Die Fußwaschung stellt also die väterliche Vergebung dar, denn wir leben immer noch in einer sündigen Welt und in einem zur Sünde neigenden Körper und sind angefochten, kleingläubig, verzagt und manchmal auch einfach schlecht informiert. Aber das lässt sich ändern. Nicht stets von null auf hundert oder im Vorübergehen oder ohne Rückschläge und Erfahrungen die wir erleiden oder erfahren müssen, aber Gott wird stets mit uns gehen und uns ein väterlicher Freund und ein väterlicher Vergeber sein. Gott arbeitet mit uns. ER errettet uns, ER heiligt uns und ER wirkt durch uns. Das Mittel zur gesetzlichen Vergebung ist also allein der Glaube. Und zwar der begründete und somit rettende Glaube an den gekreuzigten und von den Toten auferstandene Sohn Gottes Jesus Christus (Johannes 3,16 und Johannes 14,6). Das Mittel zur väterlichen Vergebung ist nun das Bekenntnis, also die gläubige Anerkennung und Bestätigung dieser biblischen Tatsache. In Römer 10,10 steht: „Denn wer mit dem Herzen glaubt, wird gerecht; und wer mit dem Munde bekennt, wird selig“. Amen.