Ihr lieben. Hier eine ''Espresso'' Andacht von mir; oder eher ein ''Ristretto'', noch etwas kleiner als ein Espresso, dafür etwas stärker.
Mit dem neuen Jahr und einem erneut gescheiterten Versuch eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse vom Staat, bzw. vom Kanton zu erlangen kam auch noch eine Verfügung für 2017 in der mir bekannt gegeben wurde dass ich auch im 2017 keinen Anspruch gehabt hätte.
Die zuständige Stelle hatte gerechnet und war zum Schluss gekommen ich hätte 2017 zu unrecht eine Verbilligung erhalten da mein steuerbares Einkommen zu hoch sei. Ja, laut den Zahlen ist das so, aber da das Amt nur die nackten Zahlen nicht aber die Umstände hinter der Person berücksichtigt, spielt es ihnen keine Rolle dass ich meiner Ex-Frau Alimente bezahle und am Existenzminimum lebe. Sie sehen nur das steuerbare Einkommen und alles andere wird nicht berücksichtigt. Weil ich allerdings ein Durcheinander hatte mit den Jahren 2017/2018 machte ich mir keine grossen Gedanken darüber, denn ich war davon ausgegangen dass ich nichts erhalten hätte - lebe ja alleine und weitere Versuche Antrag zustellen wurden ablehnt.
Soweit die etwas komplexe Erklärung zu meinem Wunder. Gestern, 3.1.19, fand ich ein Couvert in meinem Briefkasten, angeschrieben mit meinem Namen. Nicht nur von Hand sondern mit dem Computer, aufgedruckt mittels Laserdrucker. Ich dachte mir nicht viel dabei und dachte an einen Neujahrsgruss von meinem Vermieter. Als ich das Couvert allerdings öffnete und das karierte Notizpapier aufschlug, sprang mir eine Banknote im Wert von 1`000.- CHF entgegen.
Ihr hättet mein Gesicht sehen sollen. Tausend Franken für mich, ohne Kommentar und völlig anonym.
Ich freute mich und dankte Gott dafür. Natürlich habe ich schon von solchen Wundern gehört, aber normalerweise steckt dahinter eine klare Not beim beschenkten - bei solch einer Art von Wunder.
Ich hatte aber keine spezielle Not…. noch nicht…. denn ich wusste nicht was mich heute, 4.1.19,
erwarten würde. Heute kam meine Not. Die Krankenkasse forderte per Rechnung die Verbilligung für 2017 zurück. CHF 1`135.80
Ich war geschockt! Sofort telefoniert und abgeklärt, aber es war tatsächlich so. Ich hatte im 2017 bezogen und das zuständige Amt hat trotz meiner Umstände anders entschieden.
Ich preise Gott für diese Person die IHM gehorcht hatte und mich beschenkte. Somit kann ich diese Verbilligung zurückerstatten und auch noch Fristgerecht.
Lobet den HERRN, denn er ist freundlich und seine Güte währet ewiglich.